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Wahlen / Abstimmungen

Eidg. Volksabstimmung vom 11. März 2012

Erneuerungswahlen des Kantonsrates und der Regierung

Eidg. Vorlagen

  • Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen"
  • Volksinitiative "Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen
  • Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle"
  • Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke (Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls")
  • Bundesgesetz über die Buchpreisbindung (BuPG)

 

Wahlkalender 2012

29. April 2012                allfälliger 2. Wahlgang für die Erneuerungswahl der Regierung

17. Juni 2012                 Blankodatum für eidg. Volksabstimmung

23. September 2012     Blankodatum für eidg. Volksabstimmung
                                        Wahl der Parlamente in den politischen Gemeinden und Schulgemeinden, Geschäftsprüfungskommission

4. November 2012        2. Wahlgänge für die kommunalen Wahlen

25. November 2012      Blankodatum für eidg. Volksabstimmung
                                        2. Wahlgänge, soweit diese nicht am 4. November 2012 vorgenommen wurden      

             
 

 

Bundesbehörden


Standort UrnenÖffnungszeiten
Gemeindehaus Eggersriet 9.30 Uhr - 11.30 Uhr
MZH Gruberhof Grub SG 9.30 Uhr - 11.30 Uhr

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in ein separates Couvert und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Rückantwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Rückantwortkuvert per Post schicken (nicht mehr frankieren) oder es in den Briefkasten der Gemeinde legen. Der Brief muss spätestens am Abstimmungssonntag um 11.30 Uhr beim Stimmregisterbüro eingetroffen sein.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • die Stimmzettel nicht in einem separaten Couvert gelegt und verschlossen werden
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt

Vorzeitige Stimmabgabe

Die vorzeitige Stimmabgabe ist am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungswochenende während den Bürozeiten beim Stimmregisterführer möglich (Büro 8, Gemeinderatskanzlei)


Abstimmungs-/Wahlresultate 

Wahlresultate 


 

vom Gemeinderat gewählte Stimmenzähler und Stimmenzählerinnen

  • Alther Anna
  • Bischof Benno
  • Bischof Rita
  • Diethelm Rita
  • Fisch Hanny
  • Fry Ignaz
  • Furrer Annamarie
  • Kern Annemarie
  • Nef Lotti
  • Oberholzer Elisabeth
  • Pachler Elisabeth
  • Töngi Lucca