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Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte

Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte (Betreibungskreis Eggersriet)

Wenn ein Schuldner eine Betreibung für nicht gerechtfertigt hält und gegen den Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhoben hat, kann der Schuldner frühestens nach 3 Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls das Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte stellen.

Nach Entgegenname dieses Gesuchs wird der Gläubiger dazu aufgefordert innert 20 Tagen zu erklären ob ein Gesuch um Beseitigung des Rechtsvorschlages (Rechtsöffnung) gestellt oder eine gerichtliche Klage eingereicht wurde. Ist dies nicht der Fall, so wird die Betreibung Dritten nicht mehr offengelegt. Sollte der Gläubiger jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ein Gesuch um Beseitigung des Rechtsvorschlags (Rechtsöffnung) oder eine Anerkennungsklage einreichen, so wird die Betreibung Dritten erneut angezeigt.

Die Pauschalgebühr für dieses Gesuch beträgt CHF 40.-- und umfasst auch allfällige Auslagen des Amtes. Sie ist unabhängig von der Gutheissung oder Abweisung des Gesuchs geschuldet.

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