Kopfzeile

Inhalt

Hundekontrolle / Hundesteuer

Alle Hunde, die mehr als drei Monate alt sind, müssen der Hundekontrollstelle gemeldet werden.

Anmeldung
Kommen Sie bei der Hundekontrollstelle vorbei oder füllen Sie die das Online-Formular in unserem Online-Schalter aus.

Abmeldung
Sind Sie nicht mehr im Besitz des Hundes, genügt eine kurze Mitteilung an die Hundekontrollstelle, 058 228 75 00 sowie an die AMICUS-Datenbank, 0848 777 100.

Änderungen (z.B. Besitzerwechsel, Adressänderung)
Melden Sie bitte sämtliche Änderungen der Hundekontrollstelle sowie der AMICUS-Datenbank, 0848 777 100.

Hundesteuer
Jeweils im 1. Quartal des Jahres erhalten Sie die Rechnung für die Hundesteuer. Diese beträgt Fr. 100.-- pro Hund.

Chip-Obligatorium
Seit 2007 müssen alle Hunde mittels eines Mikrochips gekennzeichnet und in der zentralen Datenbank AMICUS registriert sein. Die Bezahlung der Hundesteuer hat unabhängig davon zu erfolgen.

Welpen müssen bis spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip versehen sein.

Hundekurs-Obligatorium (Sachkundenachweis)
Seit dem 1. Januar 2017 fällt das Obligatorium der Sachkundenachweise weg. Das hat der Bundesrat an der Sitzung vom 23. November 2016 entschieden.

Hund und Hygiene
Verantwortungsbewusste Hundehalter achten darauf, dass ihr vierbeiniger Liebling sein Geschäft nicht überall erledigt. Sie benutzen die Robidogs oder holen sich beim Einwohneramt (Büro 1) kostenlos Robidog Säcke.

Zugehörige Objekte