Heimatausweis
Zuständiges Amt: Einwohneramt / Frontoffice Wird in einer Gemeinde eine Nebenniederlassung (z.B. Wochenaufenthalt) begründet, ist ein Heimatausweis zu hinterlegen. Dieser wird vom Einwohneramt der Gemeinde, bei welcher der Heimatschein hinterlegt ist, ausgestellt. Einen Heimatausweis können Sie direkt über den Online-Schalter oder telefonisch, 058 228 75 00 bestellen.
|