Kopfzeile

Inhalt

Baugesuch

Das Errichten und Ändern von Bauten und Anlagen sowie der Abbruch von Gebäuden ist bewilligungspflichtig (Art. 78 des kant. Baugesetzes). Ebenso muss für das Erstellen oder Ändern von wärmetechnischen Anlagen (Feuerungen, Heizöltankanlagen usw.) eine Bewilligung eingeholt werden. Das Bausekretariat Eggersriet (Tel. 058 228 75 25) erteilt Ihnen gerne nähere Auskünfte.

Auf der Seite www.bauen.sg.ch können diverse Formulare für Bauvorhaben bezogen werden.

Zugehörige Objekte