Schätzungswesen
Zuständiges Amt: Grundbuchamt Die Grundstückschätzungen erfolgen im Auftrag und zu Handen des Steueramtes und der Gebäudeversicherungsanstalt. Nach der erstmaligen Schätzung erfolgt in der Regel alle 10 Jahre eine Neubeurteilung. Ausserordentliche Neubeurteilungen der Grundstückschätzung finden nach einer wesentlichen Veränderung der wertbestimmenden Eigenschaften eines Objektes oder auf Antrag des jeweiligen Eigentümers statt.
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