Grundwasserschutzzone AckerDas Verwaltungsgericht hat die Plangrundlagen für die Gewässerschutzzone Acker aufgehoben und verlangt, dass das Gewässerschutzreglement nach dem Musterreglement des Kantons verfasst wird. Der Gemeinderat war der Meinung, dass ein Musterreglement nicht telquel übernommen werden muss, sonst wäre es ja eine gesetzliche Grundlage. Das Musterreglement wird nun die Basis für die Neuauflage bilden, welche dann aber wieder zu Einsprachen der betroffenen Grundeigentümer führen wird. Weitere Prozessschritte zeichnen sich deshalb heute schon ab und sie werden Behörden und Gerichte weiter beschäftigen. Datum der Neuigkeit 3. Juli 2020
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