SozialhilfeansätzeDie Gemeinde leistet bedürftigen Personen finanzielle und beratende Hilfe in schwierigen Situationen. Damit soll gewährleistet werden, dass die betroffenen Menschen wieder aus der Notsituation kommen und ein eigenständiges Leben führen können. Im Bereich der beratenden und betreuenden Sozialhilfe werden die Dienstleistungen angeboten, solange es angezeigt ist. Bei der finanziellen Sozialhilfe erfolgt dies ebenfalls bedarfsabhängig, die entsprechenden Beträge sind aber für alle Bezügerinnen und Bezüger gleich hoch. Die finanzielle Sozialhilfe ist zurück zu bezahlen, wenn es später möglich ist. Die finanzielle Sozialhilfe besteht aus der Übernahme der Krankenkassenprämien, angemessenen Wohnkosten und Auslagen für Arbeit oder Gesundheit. Der Grundbedarf ist der freie Betrag zur Finanzierung des Lebensunterhaltes. Dieser Betrag wird auf 1. Januar 2021 gemäss den Empfehlungen der Teuerung angepasst. So wird beispielsweise eine Einzelperson Fr. 997.– als Grundbetrag für die Lebenshaltung erhalten. Bei grösseren Familiengemeinschaften werden die Beträge spürbar erhöht, aber dann auch nach Anzahl Familienmitgliedern abgestuft. Datum der Neuigkeit 5. Juni 2020
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