VermessungsgebührenDer kantonale Gebührentarif sieht für die Nachführung von Gebäuden, Grundstücksgrenzen und Ähnliches einen Vermessungstarif vor. Dieser Tarif deckt die Aufwendungen des Geometerbüros, wie auch die Rechnungstellung durch die Gemeinde ab. Der Gemeinderat hat das Ingenieurbüro Wälli AG ersucht, die entsprechenden Mutationsrechnungen direkt den Grundeigentümern zu stellen, damit der zusätzliche Verwaltungsaufwand entfällt. Insbesondere werden dann nur noch die effektiven Aufwände fakturiert und nicht ein erhöhter Tarif. Mit dieser Änderung dürften die Grundeigentümer in der Regel günstigere Vermessungsgebühren erhalten. In einem Rekursfall gegen die Vermessungsaufwände würde selbstverständlich eine Verfügung der Politischen Gemeinde mit den entsprechenden Gebührenzuschlägen ausgestellt.Datum der Neuigkeit 22. Dez. 2017
|