Hängebrücke MattenbachDas Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hat einen ersten Teil-Entscheid betreffend der Hängebrücke gefällt. Der Gerichtspräsident hat der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung erteilt. Dies bedeutet, dass der Werkvertrag mit der Lieferfirma, Seiler AG, abgeschlossen werden kann. Damit ist es möglich, den Terminplan neu aufzusetzen, die entsprechenden Bestellungen vorzunehmen (beispielsweise Tragseile) und generell mit den Vorbereitungs- und Bauarbeiten zügig vorwärts zu gehen. Der Werkvertrag wird demnächst unterzeichnet werden. Damit ist der Prozess aber noch nicht abgeschlossen, die Klage des unterlegenen Unternehmers über das Submissionsverfahren geht weiter. Wenigstens stört es aber den Projektfortschritt nun nicht mehr. Ob die Umsetzung noch im Jahr 2018 möglich ist, kann aktuell noch nicht abgeschätzt werden – bleibt aber das erklärte Ziel der beiden Gemeinden Grub AR und Eggersriet. Datum der Neuigkeit 14. Sept. 2018
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